Sämtliche Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung mein Eigentum.
Ich weise Sie darauf hin, dass gemäß § 286 BGB 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung der Verzug eintritt.
Ich behalte mir vor, nicht bezahlte Rechnungen spätestens zu diesem Zeitpunkt einem Inkasso-Büro zu übergeben, was für Sie mit erheblichen Zusatzkosten (Verzugszinsen, Mahngebühren, etc.) verbunden ist.