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EIGENTUMSVORBEHALT

 

Sämtliche Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung mein Eigentum.

 

Ich weise Sie darauf hin, dass gemäß § 286 BGB 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung der Verzug eintritt.

 

Ich behalte mir vor, nicht bezahlte Rechnungen spätestens zu diesem Zeitpunkt einem Inkasso-Büro zu übergeben, was für Sie mit erheblichen Zusatzkosten (Verzugszinsen, Mahngebühren, etc.) verbunden ist.


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